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Gebäudeenergiegesetz (2020)

EED-Energieeffizienzrichtlinie: Fernauslesung wird Pflicht Die Energieeffizienzrichtlinie (EED) sieht eine Ausrüstung von Gebäuden mit fernauslesbaren Messgeräten schrittweise bis 2027 vor. Das übergeordnete Ziel der EED sind Klimaschutz, Energieeffizenz und mehr Transparenz und Privatsphäre für den Verbraucher. Mit unseren Messgeräten und dem Allmess Service können Sie sorglos in die Zukunft blicken! Alle...

Abwasserkosten mal anders sparen

Mit dem Gartenwasserzähler von Almess können Sie das Wasser messen, das nicht in die Kanalisation fließt, z. B. im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Feriengrundstück und sparen somit die Abwassserkosten. Gartenwasserzähler von Allmess

MID – Die Europäische Messgeräterichtlinie (2016)

Was ändert sich? Kennzeichnung von Wasserzählern Das gesetzliche Eichwesen in Deutschland und die MID BisherSeit 1978 (Kaltwasserzähler) bzw. 1980 (Wärmezähler, Warmwasserzähler) gilt das Eichgesetz, bzw. die darauf aufbauendeEichordnung. Wasser- und Wärmezähler wurden bisher entweder innerstaatlich durch die PTB (Physikalisch TechnischesBundesamt) bauartgeprüft und somit zur Eichung zugelassenoder im Falle von Wasserzählern...

Allmess Kompaktwärmezähler

Neuinstallation oder Eichaustausch - Welcher Zähler ist der richtige? Für die Erfassung der zentralen Warmwasserbereitung müssen Wärmezähler eingesetzt werden.Eine Übergangsfrist für bestehende Anlagen ist Ende 2013 abgelaufen. 2020 ist Austauschjahr! Seit 01. Januar 2009 muss bei Neuanlagen ab 2 Wohneinheiten der Energieverbrauch für die zentrale Warmwasserbereitung mit einem geeichten Wärmemengenzähler...

Änderung des Eichgesetzes

Meldepflicht für eichpflichtige Zähler. Ab dem 01.01.2015 muss der Austausch von eichpflichtigen Zählern dem Eichamt gemeldet werden. Wir übernehmen auf Wunsch die Meldung für unsere Kunden. Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot zu diesem Service. Mehr Information zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten des Eichamtes oder nutzen...

Wärmemengenzähler Pflicht

Sehr geehrte Kunden,ab 01. Januar 2009 muss bei Neuanlagen der Energieverbrauch für diezentrale Warmwasserbereitung mit einem geeichten Wärmemengenzähler gemessen werden. Für Bestandsanlagen gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2013 (§ 9, 2 HKVo).Für eine zukünftige rechtssichere Abrechnung empfehlen wir Ihnen schon heute eine Umrüstung der Anlage mit einem Wärmezähler zwischen Heizkessel und...