MID – Die Europäische Messgeräterichtlinie (2016)

Europäische Messgeräterichtlinie

Was ändert sich?

Kennzeichnung von Wasserzählern

Tabelle Innerstaatlich EWG und MID

Das gesetzliche Eichwesen in Deutschland und die MID

Bisher
Seit 1978 (Kaltwasserzähler) bzw. 1980 (Wärmezähler, Warmwasserzähler) gilt das Eichgesetz, bzw. die darauf aufbauende
Eichordnung. Wasser- und Wärmezähler wurden bisher entweder innerstaatlich durch die PTB (Physikalisch Technisches
Bundesamt) bauartgeprüft und somit zur Eichung zugelassen
oder im Falle von Wasserzählern in einem beliebigen Land der
EU zugelassen und erstgeeicht. Diese bestehenden Zulassungen gelten weiterhin und unbeschränkt bis zum 30.10.2016.
Wasser- und Wärmezähler mit diesen bestehenden Zulassungen
können also weiterhin erstgeeicht in Verkehr gebracht werden,
es gelten die gesetzlichen Eichgebühren.

Seit Ende 2006
Neuzulassungen von Messgeräten können seit dem 31.10.2006
nur noch nach MID (Measurement Instruments Directive 2004/22
EG = Europäische Messgeräterichtlinie) durchgeführt werden.
Ab dem 30.10.2016 werden Wasser- und Wärmezähler dann
ausschließlich nach MID in Verkehr gebracht. Die gesetzlichen
Eichgebühren werden durch ein „Konformitätsentgelt“ ersetzt.

Vergleich der gesetzlichen Vorschriften und Verfahren (Auszugsweise)

Vergleich der gesetzlichen Vorschriften und Verfahren

Begriffe und Fehlergrenzen (nur für die Volumenmessung)

Begriffe und Fehlergrenzen (nur für die Volumenmessung)

Begriffe für einen Wasserzähler der Nennweite DN 15

Begriffe für einen Wasserzähler der Nennweite DN 15