Neuinstallation oder Eichaustausch – Welcher Zähler ist der richtige?
Für die Erfassung der zentralen Warmwasserbereitung müssen Wärmezähler eingesetzt werden.
Eine Übergangsfrist für bestehende Anlagen ist Ende 2013 abgelaufen.
2020 ist Austauschjahr!
Seit 01. Januar 2009 muss bei Neuanlagen ab 2 Wohneinheiten der Energieverbrauch für die zentrale Warmwasserbereitung mit einem geeichten Wärmemengenzähler gemessen werden.
Wärmezähler sowie Warm- und Kaltwasserzähler sind Messgeräte, die den Eichpflichten unterliegen.
- Kaltwasserzähler: Alle 6 Jahre
- Warmwasserzähler: Alle 5 Jahre
- Wärmezähler: Alle 5 Jahre
Die entsprechenden Eichtermine müssen überwacht werden mit dem Ziel, den Eichaustausch rechtzeitig durchzuführen, um Geldbußen zu verhindern.