Änderung des Eichgesetzes

Wasserzähler, RS-Wärmemessdienst

Meldepflicht für eichpflichtige Zähler.

Ab dem 01.01.2015 muss der Austausch von eichpflichtigen Zählern dem Eichamt gemeldet werden. Wir übernehmen auf Wunsch die Meldung für unsere Kunden. Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot zu diesem Service.

Mehr Information zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten des Eichamtes oder nutzen Sie die Verknüpfung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.eichamt.de

Kundeninformatin zur Änderung des Eichgesetzes