
Das Mieten von Messgeräten bietet Ihnen einen erheblichen Finanzierungsvorteil, da die Anschaffungskosten nicht einmalig aufgebracht werden müssen, sondern mit einer fixen jährlichen Mietgebühr pro Messgerät berechnet werden. Diese Kosten werden innerhalb der Wärmekostenabrechnung auf die jeweiligen Nutzer umgelegt.
Gemietet werden können alle Messgeräte der Bereiche Wasserzähler, Wärmezähler sowie Heizkostenverteiler. Die Mietdauer richtet sich immer nach dem jeweiligen Beglaubigungszeitraum der eichpflichtigen Messgeräte. Heizkostenverteiler werden entsprechend ihrer Batterielaufzeit standardmäßig auf die Dauer von 10 Jahren vermietet.





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Viele Vorteile bietet der MietService:
- Keine Kapitalbindung
Der Messgerätekauf entfällt. Da die Mietgebühr in jährlichen Raten berechnet wird. - Vollzeitgarantie
Volle Gewährleistung für die jeweiligen Eichgültigkeiten (5 bzw. 6 Jahre für Wasser- und Wärmezähler, 10 Jahre für Heizkostenverteiler) - Reklamationsservice
Messgeräte werden im Falle des Erfordernisses kostenlos und fachgerecht durch den Fachinstallateur ausgetauscht. - Kostentransparenz und Kostensicherheit
Leichte Überschaubarkeit der Gerätekosten für den Eigentümer und Mieter durch die langjährige, beständige Kostengröße und eine gerechte, zeitanteilige Kostenzuordnung (z.B. bei Nutzerwechsel). - Umlagefähigkeit
Die jährlichen Raten sind nach der Heizkostenverordnung umlagefähig und können innerhalb der entsprechenden Wärmekostenabrechnung auf die Nutzer umgelegt werden. - Terminüberwachung
die Eichgültigkeitsdauer der Messgeräte wird durch uns überwacht
